Datei:BegleitscheinII Schandelmaier.jpg

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BegleitscheinII_Schandelmaier.jpg(741 × 206 Pixel, Dateigröße: 39 KB, MIME-Typ: image/jpeg)

Beschreibung

Beschreibung

Ausnahmen von der Begleitscheinpflicht: 2. Transporte von Trauben und Maische vom Weinberg zur Weinbereitungsanlage eines Dritten innerhalb 40 km durch den Betrieb oder einen Lohnunternehmer. Auf Antrag sind auch Entfernungen von bis zu 70 Straßenkilometer möglich. Die Kelterstation muss in der gleichen Weinbauzone liegen wie der Weinberg. Bei einem Transport durch den Empfänger ist ein Begleitschein notwendig.

Quelle

DLR Rheinpfalz (Neustadt an der Weinstraße)

Urheber bzw.
Nutzungsrechtinhaber

Bernhard Schandelmaier

Datum

2013


Lizenz

Dieses Werk wurde unter folgender Lizenz veröffentlicht: Creative Commons Namensnennung - NichtKommerziell - KeineBearbeitung 3.0 Deutschland (CC BY-NC-ND 3.0 DE)
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