Datei:BegleitscheinII Schandelmaier.jpg
BegleitscheinII_Schandelmaier.jpg (741 × 206 Pixel, Dateigröße: 39 KB, MIME-Typ: image/jpeg)
Beschreibung
Beschreibung |
Ausnahmen von der Begleitscheinpflicht: 2. Transporte von Trauben und Maische vom Weinberg zur Weinbereitungsanlage eines Dritten innerhalb 40 km durch den Betrieb oder einen Lohnunternehmer. Auf Antrag sind auch Entfernungen von bis zu 70 Straßenkilometer möglich. Die Kelterstation muss in der gleichen Weinbauzone liegen wie der Weinberg. Bei einem Transport durch den Empfänger ist ein Begleitschein notwendig. |
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Quelle |
DLR Rheinpfalz (Neustadt an der Weinstraße) |
Urheber bzw. Nutzungsrechtinhaber |
Bernhard Schandelmaier |
Datum |
2013 |
Lizenz
Dieses Werk wurde unter folgender Lizenz veröffentlicht: Creative Commons Namensnennung - NichtKommerziell - KeineBearbeitung 3.0 Deutschland (CC BY-NC-ND 3.0 DE) | |
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aktuell | 10:36, 14. Aug. 2013 | 741 × 206 (39 KB) | Huth (Diskussion | Beiträge) | {{Information |Beschreibung = Ausnahmen von der Begleitscheinpflicht: 2. Transporte von Trauben und Maische vom Weinberg zur Weinbereitungsanlage eines Dritten innerhalb 40 km durch den Betrieb oder einen Lohnunternehmer. Auf Antrag sind auch Entfernun… |
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